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Verordnung zum Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft vom 21. Juni 1985 (ABl. EKD 1985 S. 347); Verordnung über den automatisierten zwischenkirchlichen Datenaustausch vom 5. Dezember 1997 (ABl. EKD 1998 S. 12); beide erlassen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 des Kirchengesetzes über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder (Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft) vom 10. November 1976 (ABI. EKD S. 389).

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